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Wiesbaden HE – Polizei warnt vor gefährlichen Vape-Liquids

Wiesbaden HE – Polizei warnt vor gefährlichen Vape-Liquids

04.12.2025 | 10:24

Redaktion Polizeiticker Deutschland

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Wiesbaden HE – Polizei warnt vor gefährlichen Vape-Liquids

Symbolbild (Bildquelle: Hessisches Landeskriminalamt)

Das Hessische Landeskriminalamt warnt vor E-Liquids mit gefährlichen synthetischen Cannabinoiden. Diese Produkte kursieren unter Namen wie „Baller-Liquid“ oder „Görke“ und können zu schweren gesundheitlichen Folgen führen – bis hin zum Tod.

Das Hessische Landeskriminalamt (HLKA) warnt vor dem Konsum von chemisch veränderten Liquids, die in E-Zigaretten und Vapes verdampft werden. Die Liquids firmieren unter den Namen "Görke", "Baller-Liquid" oder "Klatsch-Liquid".
Sie sind mit berauschenden Substanzen versetzt – zumeist mit hochwirksamen und schnell abhängig machenden synthetischen Cannabinoiden. Konsumentinnen und Konsumenten drohen massive gesundheitliche Nebenwirkungen bis hin zur Lebensgefahr. Die Rauschmittel sind insbesondere bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen beliebt.
In den vergangenen Monaten sind der hessischen Polizei mehrere Vorfälle bekannt geworden, in denen Kinder und Jugendliche nach dem Konsum von E-Liquids ärztlich versorgt werden mussten. Den Liquids waren nach bisherigen Erkenntnissen sogenannte Neue psychoaktive Stoffe (NPS) beigemischt.
In einem Fall aus dem Lahn-Dill-Kreis ist nicht auszuschließen, dass der Konsum von "Baller-Liquid" ursächlich für den Tod eines 26-Jährigen war.
Der Konsum solcher Liquids ist für Außenstehende nicht sofort ersichtlich: Der Verkauf von E-Zigaretten und Vapes an über 18-Jährige ist grundsätzlich legal und weit verbreitet. Die berauschenden Liquids kommen – ebenso wie herkömmliche, frei verkäufliche Liquids – in den verschiedensten Aufmachungen daher.
Rein optisch ist keine Unterscheidung möglich, wodurch die Verwechslungsgefahr hoch ist. Bunt, in Geschmacksrichtungen wie "Himbeere" oder "Wassermelone" und süßlich riechend, wirken herkömmliche wie illegale Liquids im ersten Moment harmlos.
Zu Unrecht: Die im "Baller-Liquid" befindlichen Substanzen gehören zu den NPS und fallen in der Regel unter das Betäubungsmittel- oder das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz.
Wirkstoffkonzentration oft nicht ersichtlich: Konsumentinnen und Konsumenten berauschender Vape-Substanzen wissen oft nicht, was genau sie inhalieren und welchem potenziellen Risiko sie sich aussetzen. Die genaue Zusammensetzung sowie die Wirkstoffkonzentration der Liquids, die in Online-Shops angeboten werden, ist häufig nicht ersichtlich.
Das HLKA rät Konsumentinnen und Konsumenten, sich vor dem Kauf und Konsum genau über die Qualität der Liquids zu informieren und grundsätzlich nicht an fremden E-Zigaretten zu ziehen.
Eltern und Erziehungsberechtigte werden gebeten, mit Kindern und Jugendlichen über die Risiken von Drogen, insbesondere im Zusammenhang mit E-Zigaretten, zu sprechen. Wer nach dem Konsum Übelkeit verspürt, Angstzustände bekommt, Herzrasen hat oder sich unwohl fühlt, sollte sich in ärztliche Behandlung begeben.

Information der Polizei

Hintergrund NPS: Neue psychoaktive Stoffe (NPS) sind meist synthetische Substanzen, die als „Research Chemicals“, „Designerdrogen“ oder irreführend als „Legal Highs“ bezeichnet werden.

Sie sind bekannten verbotenen Drogen nachempfunden, unterscheiden sich aber durch gezielte chemische Veränderungen. Dadurch fallen sie zunächst nicht unter bestehende Einzelverbote.

In Deutschland werden sie durch das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) reguliert. Dieses Gesetz erfasst ganze Stoffgruppen, sodass auch neue Varianten eingeschlossen sind. NPS werden häufig über das Internet vertrieben.

Bereits kleinste Mengen können zu massiven gesundheitlichen Schäden oder zum Tod führen. Die Gefahr steigt bei Mischkonsum mit anderen Drogen oder Medikamenten.

Quelle der Polizeinachricht: Hessisches Landeskriminalamt

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