Bei der Vollstreckung eines Durchsuchungsbeschlusses in der Solinger Innenstadt fanden die Ermittler am 05.05.2021 in einem Mehrfamilienhaus neben einer geringen Menge Betäubungsmittel auch eine Rohrbombe, eine Schusswaffe und sonstige gefährliche Gegenstände.
Gegen den 40 Jahre alten Beschuldigten bestand bereits zuvor der Verdacht, einen illegalen Handel mit
Betäubungsmitteln zu betreiben sowie als Hehler gestohlener Gegenstände aufzutreten. Aus diesem Grund erwirkte die
Staatsanwaltschaft Wuppertal bei dem zuständigen Ermittlungsrichter einen Durchsuchungsbeschluss, der nunmehr durch die
Kriminalpolizei Solingen vollstreckt wurde.

Bei der Maßnahme stießen die Beamten außerdem auf eine Schrotflinte samt Munition, die der Verdächtige in seiner Wohnung deponiert hatte und für die er keinen Berechtigungsnachweis in Solingen besaß
In einem Abstellraum der
Wohnung fanden die Kriminalbeamten neben mehreren in
Deutschland teilweise nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern eine selbstgebaute Rohrbombe.
Der etwa 12 Zentimeter lange metallische Gegenstand wurde durch einen hinzugerufenen Entschärfer sichergestellt und auf einem naheliegenden Freigelände kontrolliert gesprengt. Bei der Maßnahme stießen die Beamten außerdem auf eine Schrotflinte samt Munition, die der Verdächtige in seiner Wohnung deponiert hatte und für die er keinen Berechtigungsnachweis besaß. Ferner stellte die
Polizei geringe Mengen
Betäubungsmittel bei dem Verdächtigen sicher.
Der Beschuldigte wurde mangels vorliegender Haftgründe nach erfolgter erkennungsdienstlicher Behandlung und Vernehmung wieder auf freien Fuß gesetzt. Ihn erwartet nun ein weiteres Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffen- und das Betäubungsmittelgesetz.
Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei dauern an.