Sachsen-Anhalt führt Mundschutzpflicht ein
(Symbolbild) (Bildquelle: qimono auf Pixabay)
Sachsen-Anhalt führt die Mundschutzpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkaufen ein. Das hat das Kabinett heute beschlossen.
Ab Donnerstag muss „eine textile Barriere im Sinne eines
Mund-Nasen-Schutzes“ getragen werden. Gesundheitsministerin Petra
Grimm-Benne: „Das ist jeder Schutz, der aufgrund seiner Beschaffenheit
geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen
Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen, Aussprache zu verringern,
unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie.“
Ausreichend seien auch selbstgeschneiderte Masken, Schals, Tücher,
Buffs und Ähnliches aus Baumwolle oder anderem geeignetem Material.
Um trotz Lockerungen eine Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern,
sei das Masken-Tragen notwendig, so Ministerpräsident Reiner Haseloff.
„Das Tragen war bisher dringend empfohlen. Viele sind dem leider nicht
gefolgt. Darauf habe das Kabinett reagiert.“
Mit der vom Kabinett verabschiedeten 1. Änderungsverordnung zur 4.
Corona-Eindämmungsverordnung, die bis zum 4. Mai gilt, gehen aber
auch neue Lockerungen einher. So dürfen Tierparks, Zoologische und
Botanische Gärten sowie ähnliche Freizeitangebote ab sofort wieder unter
Auflagen für den Publikumsverkehr öffnen. Grimm-Benne:
„Streichelgehege und Tierhäuser auf deren Gelände sind weiter
geschlossen, Hygienebestimmungen sind einzuhalten.“
Zum Veranstaltungsverbot, das bis Ende August gilt, wurde klargestellt,
dass hiervon Großveranstaltungen „im Sinne der Empfehlungen des
Gemeinsamen Krisenstabes von des Bundesministeriums des Innern, für
Bau und Heimat und des Bundesministeriums für Gesundheit vom 10.
März 2020“ betroffen sind. Der Krisenstab hatte damals die Absage aller
öffentlichen und privaten Großveranstaltungen mit mehr als 1.000
erwarteten Teilnehmerinnen und Teilnehmern empfohlen und sich bei
kleineren Veranstaltungen für eine Risikobewertung der zuständigen
Gesundheitsbehörde auf Grundlage der Kriterien des Robert-KochInstituts (RKI) ausgesprochen. Nach der derzeitigen Risikoeinschätzung
sind grundsätzlich bereits Veranstaltungen von mehr als 2 Personen
ausgeschlossen. Deshalb muss sich eine wesentliche Verbesserung der
epidemiologischen Lage abzeichnen, um mittlere oder größere
Veranstaltungen zulassen zu können. Vor Erlass jeder neuen
Eindämmungsverordnung erfolgt eine entsprechende Risikoeinschätzung.