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Menden – Einsatz wegen Verdacht der Kindeswohlgefährdung

Menden – Einsatz wegen Verdacht der Kindeswohlgefährdung

10.01.2026 | 12:34

Redaktion Polizeiticker Deutschland

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Menden – Einsatz wegen Verdacht der Kindeswohlgefährdung

(Symbolbild) (Bildquelle: FeeLoona (CC0))

Am Freitag, 09.01.2026, fiel Zeugen in Menden (NW) ein unterkühlt wirkendes Kind im Freien auf. Die Polizei fand in der Wohnung fünf weitere Kinder, alarmierte Rettungsdienst und Stadt und brachte alle sechs zur Versorgung in ein Krankenhaus. Betäubungsmittel wurden in der Wohnung sichergestellt.

Am 09.01.2026, gegen kurz vor 15 Uhr, riefen Zeugen in der Lendringser Hauptstraße in Menden die Polizei, nachdem ihnen ein für die herrschenden Witterungsverhältnisse zu leicht bekleidetes, barfuß laufendes Kind aufgefallen war, das über die Straße lief.
Die Beamten stellten fest, dass das Kind zu einer Wohnung in einem Zweifamilienhaus gehörte. Beim Betreten der Wohnung fanden die Einsatzkräfte fünf weitere Kinder im Alter zwischen zwei und elf Jahren vor.
Die Kinder befanden sich in einem deutlich vernachlässigten Zustand. In der Wohnung herrschten stark beeinträchtigende hygienische Verhältnisse, sodass Einsatzkräfte zeitweise Atemschutz und Schutzmasken nutzten. Die Feuerwehr setzte zusätzlich einen Lüfter ein.
Die Kinder lagen nach Feststellungen der Einsatzkräfte teilweise regungslos auf einem Bett. Aufgrund des Gesamtzustandes alarmierten die Polizisten umgehend den Rettungsdienst sowie die Stadt Menden.
Alle sechs Kinder wurden medizinisch versorgt und in Krankenhäuser gebracht. Nach Einschätzung der Einsatzkräfte bestand keine akute Lebensgefahr. Nach aktuellem Stand weisen die Kinder keine Anzeichen körperlicher Misshandlung auf und sind altersgerecht entwickelt.
Zum Zeitpunkt des Einsatzes befanden sich keine Erziehungsberechtigten in der Wohnung. Im Verlauf des Einsatzes erschien die Mutter der Kinder. Sie wurde später vernommen und anschließend entlassen, da keine Haftgründe vorlagen. Der Vater der Kinder war bislang nicht erreichbar.
Bei der Durchsuchung der Wohnung stellten die Beamten Betäubungsmittel sicher. Dabei handelte es sich um Cannabis sowie weitere kristalline Betäubungsmittel.
Die Polizei leitete Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Kindeswohlgefährdung, wegen Körperverletzung durch Unterlassen zum Nachteil der Kinder sowie wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln ein. Die Ermittlungen richten sich gegen beide Elternteile.
In der Wohnung lebten neben den Kindern auch Tiere. Zwei Katzen und ein Hund wurden am Abend aus der Wohnung geholt und einem Tierschutzverein übergeben.
Weitere Presseanfragen werden insbesondere vor dem Hintergrund des Jugendschutzes und der zu wahrenden Persönlichkeitsrechte der Kinder bis auf Weiteres nicht beantwortet.
Quelle der Polizeinachricht: Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis

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