Seit dem Neujahrsabend 2001 gilt die damals 15-jährige Katrin Konert aus Bergen an der Dumme als vermisst. Die Polizei ermittelt wegen eines vermuteten Tötungsdelikts und erneuert zum 25. Jahrestag den Zeugenaufruf zu bislang offenen Hinweisen.
Kapitel 1 – Das Mädchen
Katrin Konert war 15 Jahre alt, als sie verschwand. Sie lebte in Groß Gaddau, einem kleinen Ort in Niedersachsen. Wie viele Jugendliche in diesem Alter bewegte sie sich zwischen Schule, Freundeskreis und ersten festen Beziehungen. Ihr Alltag unterschied sich nicht grundsätzlich von dem anderer Gleichaltriger in der Region.
Katrin war etwa 1,60 Meter groß, schlank, mit schwarz gefärbten, kinnlangen Haaren. Sie hatte ein jugendliches Erscheinungsbild, ohne besondere Auffälligkeiten, die sie im Alltag aus der Menge herausgehoben hätten.
Der Ort
Bergen an der Dumme, in dem Katrin zuletzt gesehen wurde, liegt rund 13 Kilometer von ihrem Wohnort entfernt. Für Jugendliche aus der Region war diese Entfernung nichts Ungewöhnliches. Besuche bei Freunden oder dem Partner gehörten zum normalen Lebensumfeld. Niemand konnte damals ahnen, dass ein solcher Besuch zu einem ungeklärten
Vermisstenfall werden würde, der auch 25 Jahre später nicht abgeschlossen ist.
Bis heute ist der Vermisstenfall Katrin Konert ungeklärt. (Bildquelle: Privat)
Kapitel 2 – Silvester 2000 in Bergen an der Dumme
Den Jahreswechsel 2000 auf 2001 verbrachte Katrin Konert bei ihrem damaligen Freund in Bergen an der Dumme. Der Ort liegt im Landkreis Lüchow-Dannenberg, ländlich geprägt, überschaubar, mit kurzen Wegen. Über den genauen Ablauf des Silvesterabends ist öffentlich nur wenig bekannt.
Es gibt keine Hinweise auf Streit, Eskalationen oder besondere Vorkommnisse in der Silvesternacht. Der Aufenthalt verlief nach allem, was bekannt ist, unauffällig. Katrin blieb über Nacht in Bergen an der Dumme und plante, am Neujahrstag nach Hause zurückzukehren.
Gerade weil dieser Abend keine bekannten Auffälligkeiten aufweist, ist er für die spätere Rekonstruktion schwierig. Er liefert kaum Anhaltspunkte, an denen sich Ermittlungen festmachen lassen. Dennoch bildet er den zeitlichen Ausgangspunkt für alles, was danach folgt.
Kapitel 3 – Der 1. Januar 2001
Der Neujahrstag 2001 war von winterlichen Bedingungen geprägt. In der Region herrschte leichter Nieselregen, der am Boden gefror. Blitzeis erschwerte die Fortbewegung, insbesondere zu Fuß oder mit dem Fahrrad. Auch der öffentliche Nahverkehr war von diesen Bedingungen nicht unbeeinflusst.
Katrin hielt sich weiterhin in Bergen an der Dumme auf. Sie plante, an diesem Tag nach Hause zurückzukehren. Am Nachmittag und frühen Abend wurde sie im Ortskern gesehen.
Zeugen berichteten später, dass sie sich an einer Bushaltestelle aufhielt und offenbar auf einen Bus wartete, der sie nach Hause bringen sollte.
Als der Bus schließlich eintraf, war Katrin nicht mehr dort. Ab diesem Zeitpunkt verliert sich ihre Spur. Es gibt keine gesicherte Information darüber, wohin sie sich begab, mit wem sie möglicherweise sprach oder was sie zu einer Änderung ihres Plans bewog.
Fest steht nur: Am Abend des 1. Januar 2001 wurde Katrin Konert letztmalig im Ortskern von Bergen an der Dumme gesehen. Von diesem Moment an gilt sie als verschwunden.
Der Fall wird derzeit neu aufgerollt und alte Spuren neu ausgewertet. (Bildquelle: Privat)
Kapitel 4 – Die letzte Spur
Die letzte bekannte Spur von Katrin Konert führt in den Ortskern von Bergen an der Dumme. Mehrere Zeugenaussagen verorten sie dort am Abend des 1. Januar 2001. Besonders relevant ist dabei eine Bushaltestelle, an der Katrin gesehen wurde, während sie offenbar auf ihre Rückfahrt nach Hause wartete.
Nach den vorliegenden Erkenntnissen hatte Katrin zu diesem Zeitpunkt vor, mit dem Bus nach Groß Gaddau zurückzukehren. Sie hielt sich im Bereich der Haltestelle auf, doch als der Bus eintraf, war sie nicht mehr dort. Warum sie den Warteort verließ, bleibt ungeklärt. Es gibt keine gesicherten Hinweise darauf, ob sie freiwillig weiterging, angesprochen wurde oder aus anderen Gründen ihren ursprünglichen Plan aufgab.
Öffentlich ist keine Person bekannt, die Katrin in diesem Moment begleitete. Es wurde nie eine letzte Begleitperson identifiziert oder benannt. Diese Leerstelle gehört zu den zentralen Problemen des Falls: Es existiert kein gesicherter Übergang zwischen der letzten Sichtung und dem Verschwinden.
Erst Jahre später wird ein weiteres Detail bekannt. Ein anonymer Hinweis aus dem Jahr 2018 deutet darauf hin, dass Katrin am Abend des 1. Januar 2001 mit einer Person gesprochen hatte, die ihr anbot, sie nach Hause zu fahren. Nach den Angaben dieses Hinweises lehnte Katrin das Angebot ab. Die betreffende Person wurde von der Polizei befragt und bestätigte den Kontakt, doch wesentliche Fragen blieben offen.
Ob dieser Kontakt zeitlich unmittelbar vor dem Verschwinden stattfand oder in einem größeren zeitlichen Abstand zur letzten Sichtung an der Bushaltestelle steht, ist nicht abschließend geklärt. Ebenso offen bleibt, ob es weitere Gespräche oder Begegnungen gab, die nie gemeldet wurden.
Damit endet die rekonstruierbare Spur. Alles, was danach geschah, liegt bis heute im Dunkeln. Genau an diesem Punkt setzt die spätere Ermittlungsarbeit immer wieder an – an der Frage, was zwischen der Bushaltestelle und dem Verschwinden von Katrin Konert tatsächlich passiert ist.
An dieser Bushaltestelle wurde Katrin zum letzten Mal gesehen. (Bildquelle: Google Maps)
Kapitel 5 – Die ersten Ermittlungen
Als Katrin Konert nicht nach Hause zurückkehrte, wurde sie als
vermisst gemeldet. Für Familie und Umfeld begann eine Phase der Ungewissheit, die bis heute andauert. Die Polizei leitete erste Ermittlungen und Suchmaßnahmen ein, um ihren Verbleib zu klären.
In den ersten Tagen und Wochen konzentrierten sich die Maßnahmen darauf, Katrins letzte bekannte Aufenthaltsorte in Bergen an der Dumme nachzuvollziehen. Dazu gehörten Befragungen von Personen aus ihrem Umfeld sowie der Versuch, ihre Wege am Neujahrstag möglichst genau zu rekonstruieren. Öffentliche Verkehrsmittel, mögliche Fußwege und bekannte Treffpunkte wurden in die Betrachtung einbezogen.
Konkrete Spuren, die unmittelbar zu Katrin führten, ergaben sich jedoch nicht. Es wurden weder persönliche Gegenstände gefunden noch Hinweise auf einen Unfall oder ein freiwilliges Untertauchen. Mit zunehmendem Zeitablauf verdichtete sich bei den Ermittlern die Einschätzung, dass ein Unglücksfall oder ein spontanes Weglaufen als alleinige Erklärung immer unwahrscheinlicher wurde.
Schon früh zeigte sich, dass der Fall komplexer war als zunächst angenommen. Es fehlte ein klarer Ansatzpunkt, an dem sich die Ermittlungen festmachen ließen. Trotz fortgesetzter Maßnahmen blieb der Verbleib von Katrin Konert ungeklärt, und der Fall entwickelte sich von einer akuten Vermisstensuche zu einem langfristigen Ermittlungsverfahren mit offenem Ausgang.
Der Fall ist auch nach 25 Jahren ungelöst, die Ermittler hoffen auf eine neue Spur durch Zeugen. (Bildquelle: Privat)
Kapitel 6 – Die Neuaufrollung 2018
Im Jahr 2018 wurde der Vermisstenfall Katrin Konert vollständig neu aufgerollt. Bei der Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen wurde eine neu besetzte Ermittlungsgruppe eingerichtet. Ziel war es, den Fall nach vielen Jahren systematisch neu zu bewerten.
Die Ermittler arbeiteten dabei eng mit der Operativen Fallanalyse des Landeskriminalamts Niedersachsen zusammen. Sämtliche Akten, Zeugenaussagen und bekannten Spuren wurden erneut geprüft, bewertet und in einen aktuellen Ermittlungszusammenhang gestellt. Der Fokus lag darauf, mögliche übersehene Details oder Fehleinschätzungen aus der Anfangszeit zu korrigieren.
Parallel setzte die Polizei auf intensive Öffentlichkeitsarbeit. In Bergen an der Dumme gab es über mehrere Wochen Flugblattaktionen und einen Infopunkt, an dem Bürgerinnen und Bürger direkt mit den Ermittlern sprechen konnten. Zusätzlich wurde der Fall überregionale Medien und den NDR-Podcast „Täter unbekannt“ öffentlich gemacht.
Infolge dieser Maßnahmen gingen mehr als 170 neue Hinweise ein. Einige davon führten zu großflächigen Suchmaßnahmen, unter anderem in Waldgebieten der Region. Trotz des hohen Aufwands und der Vielzahl an Hinweisen blieb ein entscheidender Durchbruch jedoch aus. Der Fall blieb weiterhin ungeklärt, rückte aber erneut in den Fokus der Ermittlungen.
Kapitel 7 – Der anonyme Hinweis
Im Zuge der Neuaufrollung des Falls ging im Jahr 2018 ein anonymer Hinweis über das BKMS-System ein. Der Hinweisgeber nannte eine Person, die am Abend des 1. Januar 2001 Kontakt mit Katrin Konert gehabt haben soll. Nach den Angaben habe diese Person Katrin angeboten, sie nach Hause zu fahren. Katrin habe dieses Angebot abgelehnt.
Die Polizei kontaktierte die genannte Person. Der Kontakt mit Katrin wurde bestätigt. Dennoch blieben wesentliche Fragen offen, insbesondere zu Zeitpunkt, Umständen und weiterem Verlauf der Begegnung. Die Angaben ließen sich nicht vollständig verifizieren.
Für die Ermittler gewann diese Spur besondere Bedeutung, weil sie einen der letzten bekannten sozialen Kontakte vor dem Verschwinden betrifft. Der anonyme Hinweisgeber meldete sich jedoch trotz mehrfacher Kontaktversuche über das geschützte BKMS-Postfach nicht erneut.
Bis heute bittet die Polizei diesen Hinweisgeber eindringlich, sich wieder zu melden, anonym oder direkt. Die genannte Person gilt als „nicht uninteressant“. Ob dieser Kontakt in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Verschwinden steht, konnte bislang nicht geklärt werden.
Kapitel 8 – 25 Jahre später: Neuer Ermittlungsaufruf
Zum 25. Jahrestag des Verschwindens von Katrin Konert im Dezember 2025 richtet die Polizei den Blick erneut auf den Fall – nicht, weil es eine neue Spur gibt, sondern weil wesentliche Hinweise weiterhin offen sind. Die Ermittler stellen klar, dass der Fall nicht abgeschlossen ist und nach wie vor wegen eines vermuteten
Tötungsdelikts geführt wird.
Im Mittelpunkt der aktuellen Ermittlungsphase steht ein gezielter Aufruf an mögliche Zeugen und Mitwisser. Die Polizei geht davon aus, dass es Personen gibt, die bereits 2001 relevante Beobachtungen gemacht haben, diese jedoch als unwichtig eingeschätzt oder aus persönlichen Gründen nicht weitergegeben haben. Nach 25 Jahren könnten sich Lebensumstände, Beziehungen oder Hemmschwellen verändert haben – genau darauf zielt der erneute Aufruf.
Besonders betont werden sogenannte Alltagsbegegnungen am Nachmittag und Abend des 1. Januar 2001 in Bergen an der Dumme. Gemeint sind keine spektakulären Ereignisse, sondern scheinbar beiläufige Wahrnehmungen: Begegnungen mit Anwohnern, Nachbarn, Passanten, Hundehaltern oder Lieferanten. Auch Personen, die sich damals nur zufällig oder kurzfristig im Ort aufhielten, werden ausdrücklich angesprochen.
Darüber hinaus bittet die Polizei um Hinweise zu Auffälligkeiten in der Zeit nach dem Verschwinden. Dazu zählen unerklärte Abwesenheiten, Verletzungen, auffällige Krankheiten, beschädigte, verschmutzte oder ungewöhnlich gereinigte Fahrzeuge, Fahrzeugwechsel oder -reparaturen, plötzliche Umzüge, abrupte Verhaltensänderungen, Beziehungsabbrüche, veränderter Alkohol- oder Drogenkonsum sowie Suizide oder Suizidversuche im Umfeld.
Auch Beobachtungen, die erst Tage oder Wochen nach dem 1. Januar 2001 gemacht wurden, können von Bedeutung sein.
Ein zentraler Punkt bleibt der anonyme BKMS-Hinweis aus dem Jahr 2018. Die Polizei bittet den damaligen Hinweisgeber erneut eindringlich, sich zu melden – entweder erneut anonym oder direkt. Nach Einschätzung der Ermittler könnten gerade ergänzende Details aus diesem Hinweis helfen, offene Fragen zu klären und Zusammenhänge besser einzuordnen.
Begleitet wird der erneute Ermittlungsaufruf durch eine verstärkte mediale Aufarbeitung. Neben der fünfteiligen Podcast-Reihe „Licht ins Dunkel – Cold Cases und ungeklärte Vermisstenfälle“ aus dem Dezember 2025 ist für Januar 2026 eine Fortsetzungsfolge des NDR-Podcasts „Täter unbekannt“ geplant. Ziel ist es, die Aufmerksamkeit nochmals zu bündeln und Personen zu erreichen, die sich bislang nicht gemeldet haben.
Die weiterhin ausgesetzte Belohnung in Höhe von 10.000 Euro für sachdienliche Hinweise von Privatpersonen unterstreicht den Ernst des Aufrufs. Nach Angaben der Ermittler geht es dabei nicht nur um strafrechtliche Aufklärung, sondern auch um Gewissheit für die Familie und das Umfeld von Katrin Konert. Der Fall bleibt offen – und die Polizei macht deutlich, dass jede noch so kleine Information entscheidend sein kann.
Zeugenaufruf
Alle Hinweise bitte an das Polizeikommissariat Lüchow - Saaßer Chaussee - 29439 Lüchow.
Telefon: 05841/122-0
E-Mail: poststelle@pk-luechow.polizei.niedersachen.de
Anonyme Hinweise bitte unter www.bkms-system.net/katrinkonert melden.
Quelle der Polizeimeldung: Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen