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Bad Wünnenberg – Zoll stoppt Mercedes‑Benz GLS Grand Edition

Bad Wünnenberg – Zoll stoppt Mercedes‑Benz GLS Grand Edition

09.01.2026 | 12:49

Redaktion Polizeiticker Deutschland

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Bad Wünnenberg – Zoll stoppt Mercedes‑Benz GLS Grand Edition

Der Mercedes‑Benz GLS Grand Edition wurde 2024 in der Ukraine gekauft. (Bildquelle: Polizeipräsidium Bielefeld)

Am Donnerstag, 08.01.2026, stoppten Zollbeamte des Hauptzollamts Bielefeld auf dem Parkplatz Sintfeld an der A 44 bei Bad Wünnenberg (NW) einen in der Ukraine zugelassenen Mercedes‑Benz GLS 350d der Grand Edition. Der Wagen war 2024 dort gekauft worden und nicht beim Zoll angemeldet.

Am 08.01.2026 stoppten Zöllnerinnen und Zöllner der Kontrolleinheit Flughafen Paderborn/Lippstadt des Hauptzollamts Bielefeld einen in der Ukraine zugelassenen Mercedes‑Benz GLS 350d der Sondermodellreihe Grand Edition auf dem Parkplatz Sintfeld an der Bundesautobahn 44 bei Bad Wünnenberg.
Der allein reisende Fahrer gab an, dass seine seit 2022 im Bundesgebiet wohnhafte 30‑jährige Ehefrau Halterin des Fahrzeugs sei und er ebenfalls in Deutschland lebe. Das Fahrzeug war jedoch 2024 in der Ukraine gekauft und dort zugelassen worden.
Bad Wünnenberg – Zoll stoppt Mercedes‑Benz GLS Grand Edition

Die Halterin muss nun 17.000 Euro Einfuhrabgaben bezahlen. (Bildquelle: Polizeipräsidium Bielefeld)

Pressesprecher Ralf Wagenfeld vom Hauptzollamt Bielefeld erläuterte, dass dies entscheidend sei:
Da der Lebensmittelpunkt der Eheleute im Bundesgebiet liegt, hätte das Fahrzeug beim Grenzübertritt in die Europäische Union beim Zoll angemeldet und die anfallenden Einfuhrabgaben entrichtet werden müssen.
Außerdem muss der Pkw zwingend in Deutschland zugelassen und unter anderem die Kraftfahrzeugsteuer in Deutschland gezahlt werden.
Der Mercedes, dessen Schätzwert zwischen 55.000 und 60.000 Euro liegt, wurde daher beanstandet.
Die Halterin erwartet nun einen Steuerbescheid über die zu entrichtenden Einfuhrabgaben in Höhe von rund 17.000 Euro. Der Zoll leitete ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gegen sie ein.
Nachdem alle notwendigen Formalitäten erledigt worden waren, wurde dem Fahrer die Weiterreise gestattet.

Hinweis zu Einfuhrabgaben

Waren aus Nicht‑EU‑Ländern dürfen grundsätzlich abgabenfrei eingeführt werden:

  • bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro
  • Flug‑ und Seereisende 430 Euro
  • Reisende unter 15 Jahren 175 Euro.

Überschreiten mitgeführte Waren diese Freimengen, sind sie bei der Einreise bei der Zollstelle anzumelden und Einfuhrabgaben zu entrichten.

Quelle der Polizeinachricht: Polizeipräsidium Bielefeld

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